Eintritt weiterhin möglich


Um unsere Mitarbeitenden und Patient*innen vor einer Ansteckung des Coronavirus (Covid-19) zu schützen, haben wir einige Einschränkungen für Eintritte zur stationären Behandlung festgelegt. Grundsätzlich sind Eintritte immer noch möglich, wir bitten Sie aber, vorher alternative Möglichkeiten abzuwägen.
 

Sofern bei einem Patienten oder einer Patientin konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, ist ein unkomplizierter Eintritt ins PZM weiterhin gewährleistet. Auch bei sonstiger dringender psychiatrischer Hospitalisationsbedürftigkeit ist ein Eintritt möglich. Dies ist aber jeweils mit den diensthabenden Ärzt*innen abzuklären. Selbstzuweisungen in die Kriseninterventionsstation Münsingen (KIM) sind unter denselben Bedingungen weiterhin möglich. Was momentan nicht durchgeführt werden kann, sind elektive Eintritte, ausser es bestehe eine akute Behandlungsbedürftigkeit.

Zurzeit prüfen wir bei jedem Eintritt, ob ein telemedizinisches Coaching oder eine tägliche telemedizinische Betreuung anstelle einer stationären Behandlung infrage kommen.

Eintritte aus Wohn- und Pflegeeinrichtungen werden jeweils von den zuständigen Ärzt*innen evaluiert. Wenn immer möglich sollen Patient*innen aber im gewohnten Setting behandelt werden. Grundsätzlich gilt, dass Eintritte ins PZM nur in Frage kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Auch hier wird jeweils ein telefonisches Coaching als Alternative zur stationären Therapie geprüft. Als Bedingung bei einem Eintritt aus einem Wohn- oder Pflegeheim gilt, dass Patient*innen nach der psychiatrischen Behandlung bei uns wieder zurückgenommen werden müssen.

Andere Zuweisungen mit besonderen Fragestellungen nehmen wir nur noch nach Rücksprache auf. Zusätzlich sollte jeweils erwägt werden, ob bei einem geeigneten Wohnort ein Hometreatment in Frage kommt.

Wichtig ist, dass die Patient*innen bei einer Einweisung auf die ausserordentlichen Umstände im Psychiatriezentrum Münsingen hingewiesen werden. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass momentan keine Besuche empfangen werden können und keine Urlaube erlaubt sind. Es sind lediglich Ausgänge unter einer halben Stunde innerhalb des Areals möglich. Zudem muss klar kommuniziert werden, dass es zu Quarantäne-Situationen kommen kann und es gut möglich ist, dass Patient*innen zusammen mit Corona-Verdachtspersonen auf derselben Station behandelt werden.

Diese Regelungen werden selbstverständlich aufgehoben, sobald sich die Situation bezüglich Corona wieder verbessert hat.

 

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