Rechtliche Grundlagen
Die Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten sind im kantonalen Gesundheitsgesetz und in der Patientenrechtsverordnung festgehalten. Genauere Auskunft erteilen Ihnen die Schweizerische Patientenorganisation oder die Ombudsstelle für Patienten und Patientinnen. Diese beraten Sie auch, wenn Sie bezüglich einem Leistungsträger (Spitäler, Kliniken etc.) etwas beanstanden möchten.
Rechtliche Grundlagen
Gesundheitsgesetz des Kantons Bern
Schweizerische Patientenorganisation
Ombudsstelle für Patienten und Patientinnen