Fürsorgerische Unterbringung

Bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung oder bei einer schwerwiegenden Belastung können Menschen mit einer psychischen Erkrankung ohne ihre Zustimmung in die Psychiatrie eingewiesen werden.


Die meisten Patient:innen entscheiden sich freiwillig für einen Aufenthalt im PZM. Sie erhalten dafür ein Arztzeugnis und unterzeichnen beim Eintritt einen «Freiwilligenschein».


Was ist eine FU?

Im Rahmen einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) werden Patient:innen ohne ihre Zustimmung in die Psychiatrie eingewiesen. Eine FU erfolgt unter der Voraussetzung, dass den betroffenen Personen die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann.


Gut zu wissen

  • Eine Fürsorgerische Unterbringung kann von Ärzt:innen und von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehöride (KESB) angeordnet werden. 
     
  • Bei einer ärztlichen FU muss die Person nach spätestens sechs Wochen die Klinik wieder verlassen können.
     
  • FU-Betroffene können innerhalb von 10 Tagen eine Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern einreichen. Mehr erfahren