Suizidprävention bei Brücken

Hauptbotschaft
Dies ist der Forschungsbericht zu einer umfassenden Studie zu Sprungsuiziden in der Schweiz. Brücken sollten gesichert werden, wenn sie als Hotspot bekannt geworden sind. Befindet sich eine Brücke in unmittelbarer Nähe zu einer Psychiatrischen Klinik sollte diese schon beim Neubau suizidpräventiv abgesichert werden. Hinweisschilder für Hilfsangebote (z.B. Dargebotene Hand) sind für sich alleine genommen unzureichend. In Spitälern sollte bereits eine potentielle Fallhöhe von 15 Metern verunmöglicht werden.

Zusammenfassung der Empfehlungen
Präventive Massnahmen bei Brücken mit hoher Suizidhäufigkeit sind angezeigt. Neben Sicherheitsnetzen sind Geländererhöhungen sinnvolle Massnahmen. Sie sollten jedoch mindestens 250 Zentimeter hoch und sprossenfrei sein. Die Höhe wurde in dieser Studie nach oben korrigiert, da Brückenspringer im Mittel junge Menschen sind, welche durch eine 180 Zentimeter hohe Absperrung nicht ausreichend abgehalten werden. Beim Einsatz von horizontalen Sicherungen sollten diese deutlich unter dem Fussgängerniveau liegen. Wir empfehlen eine Mindesttiefe von drei Metern ab Strassenniveau, wobei diese Höhe noch durch wissenschaftliche Ergebnisse belegt werden muss. Bei bestehenden Brücken sollten diese baulichen Massnahmen erfolgen, wenn eine Brücke zu einem Hotspot geworden ist. Brücken im Umkreis von 2000 Metern einer psychiatrischen Klinik sollten stets und auch beim Neubau gesichert werden. Der Bau unvollständiger Massnahmen, die gefährliche Sprungbereiche offen lassen, sollte vermieden werden. Bestehende unvollständige Geländererhöhungen, die gefährliche Sprungbereiche nicht absichern, sollten vervollständigt werden. Hinweisschilder der Dargebotenen Hand und Hilfstelefone sind als einzelne Massnahmen unzureichend, ergänzen bauliche Massnahmen aber sinnvoll. Patrouillen erscheinen als provisorische Massnahmen effektiv, wenn z.B. ein Hotspot identifiziert wurde, bauliche Massnahmen aber erst später durchgeführt werden können. Die vorgeschlagenen baulichen Sicherungsmassnahmen sind analog auf andere Gebäude, Bauwerke und Naturorte übertragbar. Spitäler sollten aber ab einer Bau-höhe von 15 Metern prinzipiell gesichert werden. Generell sollte die Medienberichterstattung stets minimiert werden. Behörden sollten zusätzlich unmittelbar kurz vor Ende der Installation baulicher Massnahmen präventiv mit Medienschaffenden sprechen, so dass diese, nach der Sicherung, auf eine weitere Berichterstattung verzichten. Dies erscheint insbesondere deshalb wichtig, da an einigen Brücken insbesondere in den ersten Jahren nach Installationen vereinzelte Folgesuizide beobachtet wurden. Die Richtlinien zu konstruktiven Einzelheiten von Brücken sollten entsprechen der neu gewonnen Erkenntnisse modifiziert werden.

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