Überprüfung Anordnung
Ablauf der Anordnungsüberprüfung nach 30 Sitzungen
Vor Ablauf der ersten 30 Stunden muss die psychologische Psychotherapeutin oder der psychologische Psychotherapeut einen Bericht über die bisherige Therapie erstellen und diesen durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie überprüfen lassen.
Die Anordnungen der ersten 15 respektive zweiten 15 Stunden erfolgen in der Regel durch die Hausärztin oder den Hausarzt. Um die psychologische Psychotherapie nach der 30. Stunde kontinuierlich sicherzustellen, ist es wichtig, die Überprüfung der Anordnung rechtzeitig einzuleiten.
Gerne übernehmen wir für Sie die Durchführung der Anordnungsüberprüfung.
Ablauf
- Bericht erstellen
Sie erstellen den Kurzbericht mit dem vorgesehenen FSP-Formular. - Einreichung
Sie senden uns den Bericht rechtzeitig an pbmail-pzmagch. - Fachärztliche Konsultation
Wir laden die Patientin oder den Patienten zur Anordnungssprechstunde ein und führen die fachärztliche Beurteilung durch. - Weiterleitung
Den Indikationsbericht leiten wir direkt an den vertrauensärztlichen Dienst der Krankenkasse weiter. Eine Kopie erhalten Sie als behandelnde psychologische Psychotherapeutin bzw. behandelnder psychologischer Psychotherapeut. - Entscheid der Krankenkasse
Die Krankenkasse entscheidet über die Kostengutsprache weiterer Sitzungen.
Wichtig:
Im Hausarztmodell muss die Anordnung zwingend über die Hausärztin oder den Hausarzt erfolgen. In diesem Fall senden wir den Indikationsbericht an die Hausärztin oder den Hausarzt und in Kopie an Sie.
Anmeldung und Kosten
Die Anmeldung kann nur durch die zuweisenden Fachpersonen erfolgen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).